Umgang mit Zeitungsartikeln - Distrikt 111 - Süd Mitte
Asset-Herausgeber
Umgang mit Zeitungsartikeln auf Websites
Die folgenden Hinweise zur Verwendung von Zeitungsartikeln oder -Bildern auf (Distrikt-/Club-)Websites sollen für den richtigen Umgang mit diesem Material sensibilisieren und können den jeweiligen Beauftragten als Leitfaden dienen.
Was Lions nicht auf Ihrer Distrikt-/Club-Website machen sollten!
Werden Zeitungsartikel abgespeichert (oder eingescannt) und als Text- oder Bilddatei bspw. in den „Aktuelles“-Bereich der Distrikt- oder Club-Website eingestellt, kann es hierfür urheberrechtliche Einschränkungen, auch in Bezug auf enthaltene Bilder, geben. Es muss dann gegebenenfalls wegen widerrechtlicher Veröffentlichung mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung und Schadensersatzanspruch gerechnet werden.
Von Autorinnen und Autoren besonders gestaltete Zeitungsartikel und die darin enthaltenen Bilder sind nämlich urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass die Veröffentlichung auf einer Webseite ohne die erforderlichen Genehmigungen gegen das Urheberrecht verstoßen kann. Denn auch im digitalen Raum behält das Urheberrecht seine Gültigkeit. Nur bei einer reinen Berichterstattung (z. B. aus der Politik oder als lokale Information über Geschehnisse) gilt kein Urheberrecht von Autorinnen und Autoren, wohl aber von Verlegerinnen und Verlegern (87 f Urheberrechtsgesetz).
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen, die in einer festen Form niedergelegt sind. Dies umfasst unter anderem Texte, Bilder, Musik, Videos und vieles mehr. Der Urheber, in diesem Fall der Autor/die Autorin des Zeitungsartikels, hat das alleinige Recht, sein/ihr Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies nicht vertraglich untersagt ist. Das bedeutet, dass das Kopieren und Veröffentlichen von Zeitungsartikeln ohne Genehmigung des Urhebers/der Urheberin, Verlags oder Fotografen/Fotografin in der Regel gegen das Urheberrecht verstößt. Es reicht nicht aus, mit einer Quellenangabe auf den Urheber/die Urheberin hinzuweisen.
Um Zeitungsartikel legal auf einer Website zu nutzen, muss normalerweise die Zustimmung des Urhebers/der Urheberin oder des Verlags erteilt werden. Auch wenn in dem Text über den Club/Distrikt oder eine seiner Activitys berichtet wird, muss eine schriftliche Einwilligung für die Veröffentlichung auf der Website eingeholt werden.
Wenn es darum geht, Zeitungsartikel in der beschriebenen Art zu verwenden, gibt es bestimmte Schritte, die zu befolgen sind, um Urheberrechte nicht zu verletzen:
• Genehmigung der Verwertung: Bevor ein Zeitungsartikel auf einer Website veröffentlicht wird, muss die schriftliche Genehmigung des Urhebers/der Urheberin oder des Verlags hierzu eingeholt werden. Dies gilt auch für die Verwendung von in der Zeitung veröffentlichten Bildern. Außerdem muss die Quelle mit dem Artikel oder Bild genannt werden. Ist all dies geschehen, kann der Artikel dauerhaft auf der Website veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsentgelte vereinbart werden (§§ 31ff. und 36 ff. Urheberrechtsgesetz).
Alternative Lösungen
Allerdings gibt es auch alternative Möglichkeiten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und dennoch informative Inhalte auf der Website bereitzustellen:
• Statt den gesamten Artikel auf Ihrer Website zu veröffentlichen, kann man auch einfach den Originalartikel auf der Website der Zeitung verlinken. Auf diese Weise leitet man die Besucherinnen/Besucher der Website direkt zur Quelle weiter. Hierfür ist keine Erlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass der Artikel langfristig verfügbar bleibt.
• Man kann auch clubseitig eine kurze Zusammenfassung oder einen Auszug aus dem Artikel erstellen und im Übrigen auf die Originalquelle verweisen. Dadurch erhalten die Besucherinnen/Besucher der Website einen Überblick über den Inhalt und können bei Interesse den vollständigen Artikel lesen. Die Veröffentlichung der Überschrift und eine kurze Einleitung (Teaser) sind erlaubt. Die Quellenangabe sollte den Namen des Autors/der Autorin, den Titel des Artikels, den Namen der Zeitung oder des Magazins, das Veröffentlichungsdatum und gegebenenfalls den Link zur Originalquelle enthalten.
Das Urheberrecht bei Zeitungsartikeln auf einer Website ist ein ernstes Thema, das nicht übersehen werden sollte. Das Einholen von Genehmigungen ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Rechte anderer zu respektieren. Alternativ kann aber auf Verlinkungen und Zusammenfassungen zurückgegriffen werden, um die Inhalte bereitzustellen. So sind Abmahnungen wegen einer widerrechtlichen Veröffentlichung oder Lizenzforderungen weitgehend risikolos abzuwehren.